Gemeinden sind laut Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, Ratten zu bekämpfen. Damit dabei keine Giftstoffe in die Umwelt gelangen können, wird der Einsatz von Köderschutzboxen im Kanal sowie in Wassernähe nun ausdrücklich zur Pflicht. Bei der Einführung neuer Lösungen sollte darauf geachtet werden, dass diese die neuen Anforderungen erfüllen.