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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der ball-b GmbH & Co KG

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

der ball-b GmbH & Co KG

I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und der ball-b GmbH & Co KG geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die ball-b GmbH & Co KG nicht ausdrücklich anerkennen, sind für ball-b GmbH & Co KG unverbindlich, auch wenn ball-b GmbH & Co KG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn ball-b GmbH & Co KG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführt.
2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und ball-b GmbH & Co KG zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.

II. Angebot und Vertragsschluss
1. Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, kann ball-b GmbH & Co KG innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.
2. Angebote von ball-b GmbH & Co KG sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass ball-b GmbH & Co KG diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.
3. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behält sich ball-b GmbH & Co KG Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit schriftlichen Einwilligung von ball-b GmbH & Co KG an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob ball-b GmbH & Co KG diese als vertraulich gekennzeichnet hat.

III. Zahlungsbedingungen
1. Die Preise von ball-b GmbH & Co KG gelten ab Werk ohne Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In den Preisen von ball-b GmbH & Co KG ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese wird von ball-b GmbH & Co KG in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen ball-b GmbH & Co KG und dem Käufer zulässig. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ball-b GmbH & Co KG über den Betrag verfügen kann. Im Fall von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
3. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von ball-b GmbH & Co KG anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IV. Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von ball-b GmbH & Co KG angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
2. Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft i.S.v. 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haftet ball-b GmbH & Co KG nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Käufer infolge eines von ball-b GmbH & Co KG zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist die Haftung von ball-b GmbH & Co KG auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von ball-b GmbH & Co KG zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei ball-b GmbH & Co KG ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.
Ebenso haftet ball-b GmbH & Co KG dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von ball-b GmbH & Co KG zu vertretenden vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei ball-b GmbH & Co KG ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Die Haftung von ball-b GmbH & Co KG ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von ball-b GmbH & Co KG zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.
3. Für den Fall, dass ein von ball-b GmbH & Co KG zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, beruht, wobei ball-b GmbH & Co KG ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haftet ball-b GmbH & Co KG nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
4. Ansonsten kann der Käufer im Fall eines von ball-b GmbH & Co KG zu vertretenden Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Entschädigung i.H.v. 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes, geltend machen.
5. Eine weiter gehende Haftung für einen von ball-b GmbH & Co KG zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von ball-b GmbH & Co KG zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
6. ball-b GmbH & Co KG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist ball-b GmbH & Co KG berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

V. Gefahrübergang – Versand/Verpackung
1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. ball-b GmbH & Co KG wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zulasten des Käufers.
2. ball-b GmbH & Co KG nimmt Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert ball-b GmbH & Co KG die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
4. Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird ball-b GmbH & Co KG die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.

VI. Gewährleistung/Haftung
1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist und der Käufer die Bedingungen der Bedienungsanleitung einhält.
2. Bei berechtigten Mängelrügen ist ball-b GmbH & Co KG – unter Ausschluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung) – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass ball-b GmbH & Co KG aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat ball-b GmbH & Co KG eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. ball-b GmbH & Co KG trägt im Fall der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weiter gehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
3. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren zwei Jahre nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, ball-b GmbH & Co KG hat den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.
4. Die von ball-b GmbH & Co KG gelieferte Ware darf nicht an private Endverbraucher weiterveräußert werden.
5. ball-b GmbH & Co KG haftet unabhängig von den vorstehenden und nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ball-b GmbH & Co KG, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von ball-b GmbH & Co KG, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet ball-b GmbH & Co KG nach den gesetzlichen Bestimmungen.
In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit ball-b GmbH & Co KG, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem ball-b GmbH & Co KG bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet ball-b GmbH & Co KG auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet ball-b GmbH & Co KG allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
ball-b GmbH & Co KG haftet auch für Schäden, die durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. ball-b GmbH & Co KG haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
6. Eine weiter gehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung von ball-b GmbH & Co KG gemäß Abschnitt IV Ziff. 2 bis Abschnitt IV Ziff. 5 dieses Vertrages. Soweit die Haftung von ball-b GmbH & Co KG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ball-b GmbH & Co KG.
7. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Wenn ball-b GmbH & Co KG, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verschuldet haben, oder wenn ball-b GmbH & Co KG, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, gelten für die Schadensersatzansprüche des Käufers die gesetzlichen Verjährungsfristen.

VII. Nutzungsrechte; Datenspeicherung
1. Der Käufer nutzt die Ware in Ausübung seiner gewerblichen oder öffentlich-rechtlichen Tätigkeit. Die in der Ware mitgelieferte Software der ball-b GmbH & Co KG darf nur in Verbindung mit der gelieferten Köderschutzbox genutzt werden.
Der Käufer erhält an der mitgelieferten Software lediglich ein einfaches Nutzungsrecht in dem Umfang, den der Vertragszweck zum Einsatz der Köderschutzbox gebietet, soweit sich nicht etwas abweichendes aus vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere Lizenzbedingungen der Software oder aus gesetzlich unabdingbaren Bestimmungen ergibt. Dem Käufer ist insbesondere jedes Vervielfältigen, Verbreiten, Weitergeben, Ändern, Übersetzen, Erweitern und/oder sonstiges Umarbeiten der von ball-b GmbH & Co. KG überlassenen Software sowie das Dekompilieren der Software untersagt, soweit dies nicht ausdrücklich vertraglich, insbesondere gemäß den Lizenzbedingungen der Software oder gesetzlich zulässig ist.
Für den Fall der unrechtmäßigen Nutzung bleibt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch ball-b GmbH & Co. KG und / oder Dritte vorbehalten.
2. Sollte durch einen Dritten Ansprüche behauptet werden, die dem eingeräumten Nutzungsrecht des Käufers entgegenstehen, so hat der Käufer dies ball-b GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Käufer hat ball-b GmbH & Co. KG auf deren Wunsch die Verteidigung zu überlassen und sich – soweit dies zulässig und möglich ist – von ball-b GmbH & Co. KG vertreten zu lassen oder die Verteidigung nach Weisung von ball-b GmbH & Co. KG zu führen. Der Käufer wird ball-b GmbH & Co. KG bei der Verteidigung unterstützen, soweit dies für eine sachgerechte Verteidigung erforderlich ist. Im Gegenzug wird ball-b GmbH & Co. KG den Käufer von den aus der Verteidigung resultierenden notwendigen externen Kosten und etwaigen Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen des Dritten freistellen, soweit diese auf ein Verschulden von ball-b GmbH & Co. KG zurückzuführen sind. Übernimmt ball-b GmbH & Co. KG die Verteidigung nicht, ist der Käufer zur Verteidigung nach eigenem Ermessen berechtigt. Soweit bestehende Ansprüche eines Dritten nicht auf ein Verschulden von ball-b GmbH & Co. KG zurückzuführen sind, stehen dem Käufer keine Ansprüche gegen ball-b GmbH & Co. KG zu.
3. Bei Rechtsmängeln in Bezug auf Software ist ball-b GmbH & Co. KG in Abweichung von § 439 Abs. 1 BGB berechtigt, Nacherfüllung nach eigener Wahl zu versuchen.
4. ball-b GmbH & Co KG wird die vom Käufer über das mitgelieferte handemate während der Nutzung der Köderschutzbox ausgelesenen Daten auf einem Speichermedium der ball-b GmbH & Co KG speichern und dem Käufer für die Dauer von 7 Kalendertagen zum Abruf bereitstellen.
Eine weitergehende Verpflichtung der ball-b GmbH & Co KG zur Speicherung und Zurverfügungstellung der Daten an den Käufer besteht nicht.
5. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung bei Rechtsmängeln die gesetzlichen Bestimmungen unabhängig davon, ob ball-b GmbH & Co. KG die Verteidigung gegenüber einem Dritten nach Ziffer VII dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen übernommen hat. Abweichend hiervon haftet ball-b GmbH & Co. KG für die Wiederbeschaffung von Daten nur insoweit, als der Verlust von Daten auch bei verkehrsüblicher Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die ball-b GmbH & Co KG gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) Eigentum der ball-b GmbH & Co KG.
Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, hat ball-b GmbH & Co KG nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
Nimmt ball-b GmbH & Co KG die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. ball-b GmbH & Co KG ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den ball-b GmbH & Co KG vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
2. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer ist in keinem Fall gestattet.
4. ball-b GmbH & Co KG ist verpflichtet, die ball-b GmbH & Co KG zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von ball-b GmbH & Co KG die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt ball-b GmbH & Co KG die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

IX. Schlussbestimmungen
1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte aus den mit ball-b GmbH & Co. KG zustande gekommenen Verträgen auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von ball-b GmbH & Co. KG möglich.
2. Die Beziehungen der Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen zwischen ball-b GmbH & Co. KG und dem Käufer ist der Sitz der ball-b GmbH & Co. KG. ball-b GmbH & Co KG ist jedoch zur Klageerhebung gegenüber dem Käufer auch am Sitz des Käufers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Käufers und von ball-b GmbH & Co. KG ist der Sitz von ball-b GmbH & Co. KG.
4. Sollte eine Bestimmung der heutigen Zahlungs- und Lieferungsbedingungen der ball-b GmbH & Co. KG ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck der Zahlungs- und Lieferbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorn herein bedacht hätten.