Die Rattenbekämpfung stellt einen gezielten Eingriff in Umwelt, Infrastruktur und Sicherheit dar. Der Einsatz von Rodentiziden ist daher nicht frei gestaltbar, sondern unterliegt klaren rechtlichen Vorgaben. Maßgeblich ist hierbei die EU-Biozidverordnung Nr. 528/2012, die nicht nur das Inverkehrbringen, sondern ausdrücklich auch die Verwendung von Biozidprodukten regelt.
Ziel der Regulierung ist es, Risiken für Mensch, Umwelt und Nicht-Zielorganismen zu minimieren. Für die Praxis bedeutet das: Chemische Bekämpfungsmaßnahmen mit Giftködern sind bei der professionellen Rattenbekämpfung nur dann zulässig, wenn sie begründet, technisch abgesichert und vollständig nachvollziehbar umgesetzt werden.
Die EU-Biozidverordnung regelt nicht nur das Inverkehrbringen, sondern auch die Verwendung von Biozidprodukten, zu denen antikoagulante Rodentizide (Giftköder) zählen. Ziel der Verordnung ist es, Risiken für Mensch, Umwelt und Nicht-Zielorganismen zu minimieren.
Für die Praxis der Rattenbekämpfung bedeutet das:
Diese Vorgaben gelten unabhängig davon, ob es sich um kommunale Kanalnetze, Wohnanlagen oder industrielle Standorte handelt.
Rodentizide gehören zu den besonders sensiblen Biozidprodukten. Gelangen Wirkstoffe unkontrolliert in den Wasserkreislauf, entstehen erhebliche Umwelt- und Haftungsrisiken. Gerade bei der Rattenbekämpfung im Kanal ist Wasser kein Ausnahmefall, sondern Betriebszustand.
Daher gilt ein zentraler Grundsatz:
Giftköder dürfen nicht mit Wasser in Kontakt kommen.
Giftköder, die ungeschützt Wasser, Feuchtigkeit, Rückstau oder Einstau ausgesetzt sind, können ausgespült, verlagert oder in ihrer Wirkstoffkonzentration verändert werden. Ein solcher Einsatz entspricht weder den Anforderungen der EU-Biozidverordnung noch dem Stand der Technik.
Der wassergeschützte Ködereinsatz ist damit eine rechtliche Voraussetzung – keine optionale Sicherheitsmaßnahme.
Um den rechtlich geforderten Schutz sicherzustellen, sind speziell entwickelte Köderschutzboxen für den Kanal erforderlich. Diese müssen den Köder auch bei erhöhtem Wasserstand oder Strömung vollständig vom Abwasser trennen und mechanisch stabil bleiben.
Wie solche Systeme konstruktiv aufgebaut sind und welche Funktionsprinzipien dabei eine Rolle spielen, können Sie hier nachlesen.
Zusätzlich ist sicherzustellen, dass die Systeme:
Da im Kanal explosionsfähige Atmosphären auftreten können, müssen elektronische Komponenten der eingesetzten Systeme zudem für entsprechende EX-Zonen (z. B. Zone 1) geeignet sein.
Die EU-Biozidverordnung verlangt einen bedarfsorientierten Einsatz von Biozidprodukten bei der profesionellen Rattenbekämpfung. Eine pauschale Dauerbeköderung ohne Befallsnachweis ist damit nicht vereinbar.
Ein zeitgemäßes Rattenmanagement erfordert daher Monitoring – idealerweise in digitaler Form. Sensorbasierte Köderschutzsysteme erfassen Rattenaktivitäten und übertragen die Daten elektronisch. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob ein Giftködereinsatz erforderlich ist bzw. fortgeführt oder beendet werden muss.
Welche Rolle dabei digitale Systeme, Datenanalyse und vernetzte Lösungen spielen, wird im Blogbeitrag „Die Zukunft der Rattenbekämpfung: Intelligentes Monitoring und digitale Lösungen“ vertieft dargestellt.
Auch in Überflutungszonen fordert die EU-Biozidverordnung einen sicheren Umgang mit Bioziden. Köderschutzsysteme müssen gewährleisten, dass Wirkstoffe selbst bei zeitweiligem Untertauchen nicht freigesetzt werden.
Im oberirdischen Bereich, etwa auf Betriebsgeländen oder in Wohnanlagen, kommen weitere Aspekte hinzu. Köderschutzboxen müssen gegen unbefugten Zugriff gesichert, stabil befestigt und klar zugeordnet sein. Auch hier unterstützt digitales Monitoring eine gezielte und rechtssichere Steuerung der Maßnahmen.
Es dürfen ausschließlich zugelassene Biozidprodukte verwendet werden, deren Wirkstoffe nach der EU-Biozidverordnung genehmigt sind. Die Auswahl unterliegt strengen Vorgaben zu Wirksamkeit, Umweltverträglichkeit und maximaler Einsatzkonzentration.
Insbesondere im Kanal müssen Giftköder so beschaffen sein, dass sie ihre Eigenschaften auch unter dauerhaft feuchten Bedingungen beibehalten. Die technische Eignung der Köder ist damit ebenso relevant wie ihre chemische Zusammensetzung.
Die Anwendung von Rodentiziden darf nur durch sachkundige, geschulte Personen erfolgen. Arbeiten in und an abwassertechnischen Anlagen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, etwa Freimessungen, Sicherungsposten und die Einhaltung spezieller Arbeitsschutzvorgaben.
Die Verantwortung für eine rechtssichere Rattenbekämpfung ist zwischen Auftraggeber und ausführender Stelle klar geregelt und richtet sich danach, wer die Maßnahmen tatsächlich durchführt. Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften oder industrielle Betreiber tragen grundsätzlich die organisatorische und rechtliche Gesamtverantwortung für die Rattenbekämpfung in ihrem Zuständigkeitsbereich. Diese Verantwortung besteht unabhängig davon, ob die Maßnahmen durch eigenes Personal oder durch einen externen Dienstleister umgesetzt werden.
Führt eine Kommune die Rattenbekämpfung mit eigenem, sachkundigem Personal selbst durch, liegt sowohl die organisatorische Verantwortung als auch die fachliche Durchführung, inklusive Biozideinsatz, Monitoring und Dokumentation, vollständig bei ihr. In diesem Fall gelten dieselben rechtlichen Anforderungen wie bei einer extern vergebenen Maßnahme – insbesondere in Bezug auf Sachkunde, technische Absicherung und vollständige Dokumentation.
Beauftragt die Kommune hingegen ein externes Schädlingsbekämpfungsunternehmen, wird die fachliche Durchführung der Maßnahmen übertragen. Das ausführende Unternehmen ist dann verantwortlich für den ordnungsgemäßen Einsatz zugelassener Biozidprodukte, die Einhaltung aller technischen und sicherheitsrelevanten Vorgaben sowie für die lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation der Maßnahmen. Die Kommune bleibt jedoch weiterhin in der Verantwortung, einen geeigneten und sachkundigen Dienstleister auszuwählen und die ordnungsgemäße Durchführung zu überwachen.
Eine vollständige Dokumentation aller Bekämpfungsmaßnehmen ist ein zentrales Element der EU-Biozidverordnung. Sie dient der internen Steuerung ebenso wie der Absicherung gegenüber Auftraggebern und Behörden.
Zu dokumentieren sind unter anderem:
Die Daten müssen elektronisch erfasst und dauerhaft verfügbar sein. Nur so lässt sich belegen, dass der Einsatz von Bioziden verhältnismäßig und regelkonform erfolgt ist.
Die EU-Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 setzt klare Maßstäbe für die Rattenbekämpfung im Kanal, in Überflutungszonen, im oberirdischen Bereich und in sensiblen Industrieumgebungen. Ungeschützte Giftköder, pauschale Dauerbeköderung oder unvollständige Dokumentation entsprechen weder den rechtlichen Vorgaben noch dem Stand der Technik.
Rechtssicherheit entsteht dort, wo der Kontakt zwischen Giftköder und Wasser unter allen Umständen verhindert wird und Maßnahmen monitoringbasiert gesteuert sowie alle Schritte nachvollziehbar dokumentiert werden.
In der Praxis zeigt sich, dass Kommunen und Betreiber zunehmend auf Systeme wie vernetzte Köderschutzboxen setzen, die Wasserschutz, Monitoring und digitale Dokumentation in einer Lösung vereinen. Dadurch lassen sich rechtliche Anforderungen zuverlässig erfüllen und gleichzeitig Kontrollaufwand und Umweltbelastung reduzieren.