Köderschutzboxen sowie anlassbezogene Beköderung werden zur Pflicht.
Das Umweltbundesamt hat die Vorschriften für den Einsatz von Rattengiftködern verschärft. Dadurch soll der Eintrag von hochgiftigen Wirkstoffen in die Umwelt verhindert werden. Ab 2026 dürfen Giftköder im Kanal und in Wassernähe ausdrücklich nur noch in Köderschutzstationen verwendet werden.