ball-b_News_590062300_

Vernetzte Köderschutzboxen: die Antwort auf alle neuen Vorschriften

ball-b_Bauhof_Logo.jpg.443 (1)

Köderschutzboxen werden ab Januar 2026 beim Einsatz von Rattengiftködern im Kanal und in Wassernähe ausnahmslos zur Pflicht. Doch nicht nur das. Wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie das Umweltbundesamt betonen, muss vor der Anwendung von Rodentiziden zunächst eine Befalls-Ermittlung erfolgen. Sprich: Ohne nachgewiesenen Rattenbefall dürfen keine Giftköder eingesetzt werden.

Zurück zur Übersicht